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66 Kommentare

  • Neuer Begriff für einen demokratischen Rechtsstaat, bei der nach einem Ausschluss eines Kandidaten VOR der Wahl erst NACH der Wahl in einem recht zeitaufwendigen Verfahren die Möglichkeit besteht, den Ausschluss gerichtlich überprüfen zu lassen?
    Post-Demokratie … oder Post-Rechtsstaat?

    Ganz schön bitter …

    • Schon am 06.08.2025 schrieb Tichy:

      „Das kleine Verbot liefe also darauf hinaus, die Partei zwar in einem formell legalen Status zu belassen, ihr aber nach und nach systematisch die politischen Wirkungsmöglichkeiten zu beschneiden: durch Nichtzulassung ihrer Kandidaten, Geldentzug und die Verweigerung parlamentarischer Rechte. “

      genau das passiert hier.

      • Wer die Kartellparteien noch wählt ist ein Verräter der realen Demokratie !

      • In Ungarn zeigt sich jedoch nun , dass der Präsident Magyar nun die Notbremse gezogen hat und die Vertreter Unrechtsregime Orban in die Schranken weißt … und ja , wenn die Altparteien weiter machen wie bisher , dann haben Sie selbst genau die Voraussetzungen geschaffen , die Sie eigentlich verhindern sollten/ wollten !!
        So dämlich kann man normalerweise doch nicht sein ??!! Wieder mal versagen diese „ Unsere Demokraten „ aus puren Eigennutz und werden dann wieder schreien , wenn es Ihnen ähnlich ergeht !! Ich hoffe auf 67 % für die AfD in S-A. … was in Ungarn möglich ist , muss hier auch machbar sein , weil wir keine Einzelparteien mehr haben , sondern wieder eine SED von Merkel über die CDUCSU implementiert !! Eine geniale Leistung der Stasi der DDR !! Es fehlte nur noch ein Lügenbaron der BlackRock gelernt hat !! Die Arbeitgeberverbände , die Grünen , die SPD und sogar die Linken spielen da mit !!

    • Ein ekelhaftes Schmierentheater.

    • Die Blockparteien haben sich den Staat zur Beute gemacht. Von den Bürgern ist nichts mehr zu erwarten. Sie schauen zu und lassen es geschehen.

    • Der Begriff „Post-Demokratie“ setzt eigentlich voraus, dass es vorher einmal eine Phase echter Demokratie gab. Also eine Art „Prä-Post-Demokratie“, in der der Wille der Bürger tatsächlich das Maß aller Dinge und nicht nur dazu da war, alle paar Jahre den Anschein von Mitbestimmung zu bestätigen. Solange dieser historische Beweis noch aussteht, bleibt „Post-Demokratie“ für mich ein, sagen wir mal, merkwürdiger Begriff: klug genug, um zu merken, dass etwas nicht stimmt, aber, mit Verlaub, werter Kieron, dumm genug, um zu glauben, es hätte vorher genau das gegeben, was heute angeblich verloren geht.

      • @Atlas – Nachtrag
        Ansonsten haben Sie natürlich recht:
        „Die Demokratie“ schlechthin kann es natürlich nicht geben. Und hat es auch nie gegeben.

        Ich habe vor langer Zeit eine Ausbildung gemacht, bei der ich mit „Recht“ und dem „Rechtsystem in der Bundesrepublik“ konfrontiert wurde.
        Ein ziemlich genialer Lehrer kam seinerzeit zum ersten Mal in den Raum mit den Worten:
        „Meine Damen und Herren, Sie leben nicht in einer „Demokratie“! Sie leben in einem System, das das Potenzial hat, sich langsam aber stetig zu demokratisieren.“

        Volltreffer. Das habe ich mir gemerkt.
        Demokratie ist kein Zustand, sondern ein Prozess. Der große Vorteil dieses „Systems“ ist, dass es sich verändern kann, ja sogar verändern muss.

        Umso bedauerlicher, dass meiner Ansicht nach seit einiger Zeit der Zug in eine falsche Richtung fährt.
        Aber: Es kann auch wieder in die richtige Richtung gehen.
        Ein „Langer Atem“ ist dafür notwendig – und die Einsicht, dass man möglichst alle anderen an dem „System“ beteiligen muss.

      • @Atlas
        Die Verwendung des Begriffs „Post-Demokratie“ war eher als Witz (mit bitterem Beigeschmack gedacht). Verzeihen Sie, manchmal bin ich echt zu verspielt.

        Den Begriff „Post-Demokratie“ gibt es schon:
        https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/33561/postdemokratie/
        „Die Diskussionen um eine schwelende Krise der Demokratie westlicher Prägung wurden in den vergangenen Jahren vom britischen Politikwissenschaftler Colin Crouch mit dem Begriff der „Postdemokratie“ popularisiert. Kritisiert wird der Legitimitätsverlust der politischen Akteure und Institutionen, da sie zunehmend unter dem Einfluss privater und partikularer Interessengruppen agieren, statt als gewählte Repräsentanten im Sinne des Gemeinwohls zu handeln. Das Gefühl der Ohnmacht und eine Verdrossenheit gegenüber der „institutionellen Politik“ nehme zu, und es schwinde das Vertrauen in die repräsentative Demokratie. “

        So untreffend finde ich das alles nicht.

        Herr Boehme-Neßler hat schon recht:
        Die Gerichte müssen es richten. Aber da dieses ganze Prozedere sehr lange dauert – zu lange – , wird man bis dahin viele Leute dahin „erzogen“ haben, dass diese sich von einem solchen demokratischen System entfremdet haben werden.

      • Ergänzung Teil 2:

        Auf der anderen Seite finde ich es auch interessant, dass sich unsere Gesellschaft immer stärker nach wirtschaftlichen und technischen Prinzipien richtet. Unternehmen reagieren ständig auf das Verhalten der Menschen. In gewisser Weise haben die Bürger dadurch heute sogar mehr Einfluss als früher, nur eben nicht als Wähler, sondern als Konsumenten.

        Das Problem ist nur, dass manche Menschen diesen Einfluss oft so nutzen, dass sie am Ende gewisse Freiheiten verlieren. Auch was persönliche Freiheiten angeht, klafft die gesellschaftliche Schere somit weiter auseinander. Manche entscheiden sich freiwillig für Bequemlichkeit, geben Daten preis oder machen sich von wenigen großen Plattformen oder anderen Dingen abhängig. Das zeigt für mich, dass Menschen mit ihren eigenen Entscheidungen sich manchmal sogar selbst schaden.

      • Ergänzung Teil 3:

        Und dann wird es noch komplizierter: Wie frei sind unsere Entscheidungen überhaupt? Wenn unser Verhalten von Erziehung, Umfeld, Genen und unserem Gehirn geprägt wird, wie frei ist dann unser Wille eigentlich wirklich? Genau darüber streiten Philosophie und Neurowissenschaft seit Jahren, mit nur unzufriedenstellenden Ergebnissen. Einen eindeutigen Beweis für einen völlig freien Willen gibt es bisher nicht. Wenn aber echter Demokratie ein freier Wille zugrunde liegen soll, dann ist das zumindest ein Punkt, über den man ernsthaft nachdenken sollte.

        Deshalb halte ich viele politische und gesellschaftliche Diskussionen, diese eingeschlossen, für müßig.

        • Die Frage nach der Willensfreiheit ist meiner Ansicht nach längst entschieden: Gibt´s nicht. Wenn man die Diskussionen weglässt, in denen Willens- mit Handlungsfreiheit verwechselt wird, beruht der Streit vereinfacht ausgedrückt im Grunde nur darauf, ob man es zugeben will oder nicht.

          Für die Demokratie wird Willensfreiheit allerdings nicht benötigt. Demokratie bedeutet hierzulande „nur“, dass die Richtlinien der Politik durch die Präferenzen der Bürger bestimmt werden, und zwar – ich möchte fast sagen, unglücklicherweise – unabhängig davon, wie diese Präferenzen begründet sind.

          Diese Ansagen werfen natürlich eine Menge Fragen auf, aber das Fass ist mir zu groß, um es hier aufzumachen. 😉

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        • Unser „feier Wille“ entsteht im Grund immer neu, beeinflusst von außen. Wer dumm genug ist der läßt sich von Werbung und Tagesschau beeinflussen und WILL Zeug kaufen was er/sie nicht braucht und WILL natürlich dass die AfD verboten wird und WILL auch dass Deutschland weiterhin Milliarden Euro in die Ukraine überweist für Selenskyj’s Sieg.

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      • Ergänzung Teil 1:

        Deshalb sollte man beim Thema Demokratie erst einmal sauber unterscheiden. Es gibt Demokratie im Sinne von „Macht geht vom Volk aus“ und Demokratie im Sinne von Grund- und Freiheitsrechten. Bei den Grundrechten stehen die Menschen heute im Vergleich zu früher ohne Frage deutlich besser da. So viele persönliche Freiheiten und rechtliche Sicherheiten gab es historisch gesehen noch nie.

        Was die eigentliche Macht des Volkes angeht, sehe ich das aber ganz anders. Durch Wahlen ging die Macht meiner Meinung nach noch nie wirklich vom Volk aus. Man darf alle paar Jahre auswählen, wer verwaltet, aber über die grundlegenden Spielregeln oder die Richtung des Systems entscheidet das Volk kaum. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, wie man als Erwachsener noch glauben kann, Wahlen würden automatisch bedeuten, dass das Volk herrscht.

        Wenn man das konsequent zu Ende denkt, ist es letztlich völlig egal, ob ein bestimmter Politiker antreten darf oder nicht.

        • @GubbelYY

          @Atlas

          Ich möchte Ihnen beiden sehr für diese äußerst anregende und nachdenklich stimmende Diskussion, auf hohem Niveau, danken.

          Großartige, weiter denkende Kommentare!

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        • @Lindblom
          Danke für die positive Rückmeldung!
          Ich geb das Kompliment mal zurück: Auch wenn ich – logischerweise – nicht immer Ihrer Meinung bin (das wäre ja auch ganz furchtbar), so schätze ich Ihre Kommentare sehr. Sie heben sich ab durch ein großes Maß an Reflektiertheit.

          Lesen Sie mal bei:
          https://apollo-news.net/es-gibt-kein-ruhiges-hinterland-linke-aktivisten-demonstrieren-nahe-dem-privathaus-von-afd-politiker/
          Da geht es im Moment leider ganz anders ab.
          😢

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  • Ein Ausschuss kann gar kein Wahlrecht entziehen, das kann nur ein Gericht.
    StGB § 45
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__45.html

    • Die Altparteien halten sich nicht an Gesetze .

      • Bei (Straf-)Gesetzen gilt die Unschuldsvermutung, bei Wahlgesetzen reicht die halbseidene Begründung eines installierten „Verfassungsschutzes“.

      • Sieht man auch an den kaum durchgeführten Abschiebungen, die bei „vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern“ gesetzlich vorgeschrieben sind:
        § 58 Absatz 1 AufenthG. Oder an der Einwanderung generell, weil Deutschland überhaupt kein Einwanderungsgesetz hat. Asylrecht GG in Verbindung mit dem AufenthG (Duldung) werden als Einwanderungsgesetze missbraucht, obwohl das AufenthG Abschiebungen zwingend vorschreibt (siehe oben). Dabei ist die Exekutive an Gesetz und Recht gebunden, Artikel 20 Absatz 3 GG. Merz & Co müssen endlich ihre Pflicht erfüllen und nicht nur rumlabern.

    • Zu:
      „Ein Ausschuss kann gar kein Wahlrecht entziehen, das kann nur ein Gericht.
      StGB § 45“

      Ich habe etwas recherchiert.
      Es werden mehrere Teile …
      Bitte ganz lesen!

      • Teil 2:
        Hier der aktuelle Wortlaut der Regelung:
        § 80 Absatz 4 Nummer 3
        (5) Gewählt werden kann, wer […]
        3. die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland einzutreten.
        https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/dual/ef43f33c-e3d3-3ffd-99ad-c8b008cdee38/5065636e-43dc-314a-a5a0-62fd70b9cd5c

        Zuständig für eine Beurteilung ist der „Wahlausschuss“. Informationen dazu, wer da eigentlich drin ist, sind spärlich: Ich konnte bisher nur dieses finden:

        „die ehrenamtlich besetzten Wahlausschüsse.“
        https://www.tagesschau.de/inland/regional/niedersachsen/friesland-afd-politiker-sichert-nicht-fuer-landratswahl-zugelassen,sichert-100.html
        Dort auch:
        „Die Frage der Verfassungstreue ist mitunter zu komplex, als dass ein Wahlausschuss alleine darüber entscheiden kann“, sagte Steinmetz dem NDR Niedersachsen.“

      • Teil 1:
        StGB § 45
        Negativ: Dort steht, was Gerichte können, aber nicht, dass sie alleine das können.

        Die verwendete Rechtsgrundlage hier beschrieben in einem Artikel:
        https://kommunal.de/pruefung-auf-verfassungstreue-darf-ein-mitglied-der-afd-von-der-landratswahl-ausgeschlossen-werden
        „Nach § 80 Absatz 4 Nummer 3 [NKomVG] ist für das Amt eines Bürgermeisters oder Landrats nur wählbar, wer die Gewähr bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten.“

        Das Gesetz ist unlängst geändert worden:
        https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/themen/kommunen/kommunalverfassungsgesetz/niedersachsisches-kommunalverfassungsgesetz-nkomvg-93407.html

        • … illegales Ändern, um präventiv den Eigennutz zu garantieren, ist und bleibt nicht legal.

          EINE FDGO, die weder
          freiheitlich – Besatzungsstatus, bzw. als unsouveräner Staat geschaffen
          demokratisch – NIE, wiederhole NIE stimmte ein Volk dafür ab
          Grundordnung, ehe VORGABEN durch Parteien

          ist und bleibt nett etikettiert, doch inhaltlich was ganz anderes ist.

          2
      • Teil 3:
        Na super!
        Also dürfen die Wahlausschüsse beim Verfassungsschutz nachfragen, der wiederum dem SPD-geführten Innenministerium unterstellt ist.

        KI dazu:
        „Der Verfassungsschutz Niedersachsen ist keine eigenständige Behörde, sondern organisatorisch eine Abteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung. Das ergibt sich unmittelbar aus § 2 Abs. 1 des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes (NVerfSchG): Verfassungsschutzbehörde ist das für Inneres zuständige Ministerium; dieses unterhält hierfür eine gesonderte Verfassungsschutzabteilung. […]
        Die Einschätzungen des Verfassungsschutzes sind nicht automatisch rechtsverbindlich. Wenn der Kreiswahlausschuss Erkenntnisse des Verfassungsschutzes berücksichtigt, trifft der Wahlausschuss die Entscheidung in eigener Verantwortung.“

        Aber wer möchte schon der Empfehlung des Verfassungsschutzes widersprechen?

        Es ist der komplette Irrsinn …

      • „Negativ. Dort steht, was Gerichte können, aber nicht, dass sie alleine das können.“

        Das genau ist die Argumentation bei §20 (2) GG:
        „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
        Da die Abstimmungen genau definiert sind (Länderzusammenlegungen wie z.B bei Baden Würtemberg)
        sind laut dieser Ansicht alle anderen Abstimmungen, wie z.B. in der Schweiz auf Bundesebene nicht erlaubt.

        Da also im GG keine anderen Institutionen drinstehen, die das Wahlrecht entziehen können, folgt also: es gibt keine.
        Ich jedenfalls warte immer noch auf die Neuauszählung der Bundestagswahl und die Annullierung der Wahl in Ludwigshafen.

        • @GxS
          Ich bin kein Volljurist, habe aber … sagen wir mal … einen soliden rechtlichen Kenntnisstand bezüglich einiger Dinge.

          Zu Ihrem Post:
          Bedauerlicherweise: Meines Erachtens noch einmal „negativ“.
          Auch die Parlamente gehen „vom Volk aus“. Auch die Kreisleitungen … und damit letztlich auch der Wahlausschuss.

          Die Gerichte werden jetzt prüfen. Es halte es für sehr wahrscheinlich, dass sie sich in ihren Urteilen auf das GG berufen werden.
          Das StGB ist aber schon systemisch sehr zweifelhaft. Dort geht es um Strafrecht.

          Artikel 18 GG ist anwenbar für Leute, die das System beKÄMPFEN, aber nur für die.
          Ansonsten keine Regelung jenseits der Bundesebene im GG.

          Tut mir leid.
          Herr Boehme-Neßler hat schon recht:
          Die Gerichte müssen es richten. Aber da dieses ganze Prozedere sehr lange dauert – zu lange – , wird man bis dahin viele Leute dahin „erzogen“ haben, dass diese sich von einem solchen demokratischen System entfremdet haben werden.

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        • Nachtrag (aus dem Link): „Die endgültige Zulassungsentscheidung bleibt beim Wahlausschuss.“
          Vielleicht sollten man das Gremium besser Wächterrat nennen

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        • @GubbelYY
          „Ich bin kein Volljurist“
          Herr Boehme-Neßler sieht das ja genauso:
          Aus dem Transkript:
          „Und so sieht das Grundgesetz das auch, dass von freien äh gleichen allgemeinen Wahlen spricht, geheimen Wahlen spricht,
          ausdrücklich im äh im Grundgesetz. M und ähm es gibt an keiner Stelle in der Verfassung, wir können gleich noch über
          andere Rechtsnormen sprechen, aber es gibt an keiner Stelle in der Verfassung ähm eine Regelung, die erlaubt
          Kandidaten äh im Vorhinein von einer Wahl auszuschließen“

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        • @GxS – Nachtrag
          „Ich jedenfalls warte immer noch auf die Neuauszählung der Bundestagswahl und die Annullierung der Wahl in Ludwigshafen.“

          Ich auch!

          8
    • Das folgt aber nicht aus diesem Paragraphen. Da geht es nicht um den Entzug des Wahlrechts also solchen, sondern um den Verlust als Folge der Verurteilung wegen einer Straftat. Daraus folgt nicht, daß das Wahlrecht nicht auch aus anderen Gründen oder auch von anderen Stellen entzogen werden könnte.

      Das nur als Hinweis, nicht als inhaltliche Auseinandersetzung mit diesem Fall hier. Da kann ich Hrn. Boehme-Neßler nur zustimmen.

      • “ Daraus folgt nicht, daß das Wahlrecht nicht auch aus anderen Gründen oder auch von anderen Stellen entzogen werden könnte.“
        Doch, zumindest auf Bundesebene. Sonst könnte man Volksabstimmungen organisieren. (Die sind nur über in der Verfassung angegebene Themen, i.e. Zusammenschluß von Ländern, möglich). Bei einer Landratswahl ist Demokratie nicht so wichtig…

    • Danke, ein treffender Hinweis aus StGB.

  • Jeder kennt den Sankt Nimmerleinstag. An diesem Tag wird über die Klage von Herrn Sichert entschieden.
    Das wird genauso gehandhabt wie die Klage von Herrn Paul in Ludwigshafen, da ist auch nichts passiert. Das Recht wird nach Belieben gebogen wie beim Bundesverfassungsgericht.

    • Die Klage von Hr. Paul wurde vom BVerfG nicht zugelassen.

  • Es muss demokratisch aussehen™

    • Genau. In einer echten Demokratie wären das und noch viele Vorfälle der letzten Jahre Skandale.
      Wir leben aber bereits in „Unsere Demokratie“….

  • Hier jagt doch ein demokratischer Skandal den nächsten.
    Was ist normale Demokratie? Weiß das überhaupt noch Jemand?

  • Apollo News ist einfach großartig! Liebe Kommentarschreiber, die jetzt vielleicht meinen Kommentar lesen, bitte unterstützt dieses toll Team, wir brauchen diese Menschen bei Apollo News um nicht im Sumpf der Desinformation zu versinken. Was jeder von uns aus diesen Informationen für Schlüsse zieht, ist jedem selber überlassen. Aber ohne Info keine Möglichkeit Schlüsse zu ziehen. Ich bitte euch, wir geben so viel Geld für unwichtige Dinge aus, ich halte Apollo News für uns alle für ein wichtiges Information Portal. Das wollte ich mal gesagt haben! LG Nicole PS. Lieber Verfassungsschutz, melden sie sich gern bei mir, ich kann ihnen Demokratie erklären, aber kommen sie mir bitte nicht mir Argumenten unterhalb der Strafbarkeitsgrenze! Rechtlich kenne ich mich aus😊I Mit freundlichen Grüßen, und das was ich zu Apollo News und meinem Angebot an sie geschrieben habe, meine ich auch so.

  • Mir fehlt hier ein zentrales Argument: das Parteienprivileg des Art. 21 Abs. 4 Grundgesetz. Über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht. Die Beantwortung der Frage nach der Verfassungswidrigkeit einer Partei ist jeder anderen staatlichen Stelle entzogen. Keine Behörde darf diese Einstufung selbständig vornehmen und daraus rechtliche Konsequenzen ziehen.

  • Man macht es in der Hoffnung Massenproteste seitens der Oppositionswähler auszulösen. Bisher war die AFD und Ihre Stammwähler stoisch, ruhig und besonnen. Sobald jemand diesen Kurs verläßt, wird die Gegenseite behaupten der gewaltsame Umsturz hätte begonnen. Damit ist man mutmaßlich in der besseren Position. Allerdings verhagelt die tägliche Kriminalität „gut integrierter Migranten“ die Geschlossenheit sogar der RestCDU.

  • Wenn man sich beschwert, dass das ZDF die 100. „Die Anstalt“-Sendung umbenennt–und daraus „Die Antifanstalt“ 100 –unterlegt mit der Antifafahne macht–dann darf man nicht mehr gewählt werden?

    Welche Konsequenzen gibt es für die Verantwortlichen beim ZDF?
    Dürfen die noch als Kandidaten in Landtage gewählt werden?

    Frau Paus, die mit Meldestellen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze prominent wurde–und jetzt als Fernsehrätin die Zensur des ZDF beklagt–welche Konsequenzen gibt es für sie?

    Distanziert sich jemand von den Grünen von Frau Paus?

  • Gibt es immer noch Leute, die nicht kapieren, wohin die Reise gehen soll?

    • Oh ja, sogar zu Viele….

    • ja, schaetzungsweise eine gute mehrheit der waehlerschaft.

      all die diskussionen um demokratie oder nicht sind voellig sinnlos.

      man muss sich klar machen, dass jedes regime seine eigenen gesetzte macht.
      es hat die macht dazu, und nutzt sie auch.

      was frueher galt, gilt nicht mehr.

      also kann auch alles, was unsereins als undemokratisch bezeichnet, umgesezt werden, denn im aktuellen regime ist es einfach so vorgesehen.

      ziel ist, eine echte demokratie, die auch regierungswechsel ermoeglicht, mit allen zur verfuegung stehenden mitteln zu unterbinden.

      der weg zurueck wird schwierig, aber hoffentlich nicht unmoeglich.

  • Leute, wir sind auf dem Weg in den Kommunismus, was erwartet ihr Anderes? Vor bald 100 Jahren hat das Volk versagt, wie auch heute wieder !

  • Daß Herr Sichert Bundestagsabgeordneter ist und damit faktisch von dem Vorwurf befreit ist, spielt keine Rolle?

  • Sehr schön. Die Lachnummer der selbsternannten Demokratie wird immer größer.

    Jetzt wird schon staatstragend die Bedeutung erklärt, warum eine Selbstzuschreibung verpflichtend wäre.
    Wenn eine Partei sich den Titel ‚Demokratisch‘ verleiht, dann ist sie es nicht automatisch. Jeder Silvester Vorsatz für das kommende Jahr ist glaubwürdiger.

    Die aktuelle Epoche Aufklärung kann Illusionen (z.B. diese) nicht abbauen, denn der Verstand führt nicht zur Vernunft – Myside Bias.

  • Wenn wir das demokratische Prinzip als den Kern unserer Verfassung, des Rechtsstaat und des gesellschaftlichen Selbstverständnis betrachten, dann ist das Gebahren des niedersächsischen Wahlausschusses und der niedersächsischen Regierung nicht weniger als Hochverrat. Das muß bestraft werden!

  • Man sollte in einer totalitären Diktatur den Begriff Demokratie nicht überstrapazieren. Mich erstaunt das nach jahrelanger Erfahrung mit diesem System keineswegs. Es würde mich allerdings total erstaunen wenn man keine fiesen Winkelzüge der Altparteien sehen würde. Sie wollen um jeden Preis an der Macht bleiben und gehen wie gewohnt über Leichen

  • Parteiverbot scheibchenweise? Ist das wieder eine Variante der Massenverblödung?

  • Zeigt das die Altpartei keine demokratischen Parteien sind.
    Diese Leute von diesen Ausschuss gehören in den Knast und natürlich für immer das Wahlrecht entzogen.

  • Was ist denn ein „demokratischer Skandal“??

  • Irgendwie kommt mir dieses Gesülze dieses Professors bekannt vor, das hat er schon bei dem Wahlausschluss von Joachim Paul vor. Ähnliches hörte ich auch von Voschgerau.
    Nach dem Gehörten müsste jedes halbwegs vernünftige Gericht den verschiedenen von der Wahl Ausgeschossenen zu ihrem Recht verhelfen.
    Passiert aber nicht. Finde den Fehler.

  • Das ist so ein erbärmliches und undemokratisches Verhalten. Dieser Politkaste geht es nur um den eigenen Platz am Futtertrog. Und da pfeift man auf die Demokratie!

  • Seit den Corona-Maßnahmen sind die Verfassungsrechte teilweise ausser Kraft gesetzt. Das ist die Realität in der DDR 2.0. Selbst im Ausland ist diese Entwicklung bereits bekannt.

  • Andersherum gefragt: vorausgesetzt die AfD würde in einem Verfahren vor Gericht zu diesem Fall gewinnen – müsste dies nicht bedeuten, dass die Verursacher, also SPD und alle anderen im Wahlausschuss zustimmenden, klar verfassungsfeindlich gehandelt haben mit dem Ziel das politische System in Deutschland abzuschaffen, sie also Artikel 21, Absatz 2 des GG verletzen?
    Entsprechend wäre die SPD sofort zu verbieten und den anderen das aktive und passive Wahlrecht zu entziehen?

  • Prof. Volker Boehme-Neßler spricht von einer freiheitlich demokratischen Grundordnung.
    Meint er damit etwa Deutschland???

  • Fairness, Glaube, Hoffnung, Gefühle und lange Ausführungen hin oder her – entscheidend ist, wie kann man rechtlich erfolgreich dagegen kämpfen und siegen?

  • Man stelle sich vor die AfD hätte die absolute Mehrheit und würde es genauso machen. Sie lassen einfach keine Kartellparteien mehr zur Wahl zu, nur noch die AfD.

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